Grundsätzlich haben Patienten das Recht in Deutschland, das Krankenhaus und den Arzt frei zu wählen und nach Belieben zu wechseln. Zudem kann sich der Patient gerne eine ärztliche Zweitmeinung einholen, zumindest steht es so in der „Charta der Patientenrechte“ von 2003. Doch wie sieht das in der Realität aus? Wird der behandelnde Arzt sauer, wenn …
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