Auch wenn ihr euch in letzter Zeit nicht röntgen lassen habt und keinen CT hattet, kann eure Strahlenbelastung trotzdem hoch sein. Nicht nur die offensichtlichen Dinge verursachen Strahlung, sondern auch die Kleinen. Die kommerzielle Bestrahlung wächst stetig. Mit ihr die Gefahr, zu viel Bestrahlung abzubekommen, denn die kommerzielle Bestrahlungen müssen bisher nicht gelistet werden. Doch was genau ist kommerzielle Strahlung überhaupt und warum wurde sie bisher nicht kontrolliert?
Kommerzielle Bestrahlung sind nichtmedizinische Anwendungen. Sie werden mit Strom, Lasern, Magnetfeldern oder Ultraschall gemacht und sind schlichtweg größtenteils unnötig. So werden beim Kosmetiker Haare mit Lasern entfernt, die Muskeln im Fitnessstudio unter Strom gesetzt oder der Ultraschall bei Schwangeren möglichst lang gehalten, damit das Baby zu sehen war und sich alle an ihm erfreuen könnten. Es gibt viele Möglichkeiten, kommerziell zu bestrahlen.
Bisher gab es kein Gesetzt, dass kommerzielle Strahlung verbot. Es konnte von unkundigem Personal durchgeführt werden und musste nirgends verzeichnet werden. Doch die Ärzte achten normalerweise schon darauf, das Menschen nicht zu oft und unnötig Strahlung ausgesetzt sind. Durch die kommerziellen Bestrahlungen hatten sie keinen Überblick mehr. Die Gespräche dauerten deswegen länger und weniger Patienten konnten bearbeitet werden. Ein Gesetzt schafft jetzt Abhilfe.
Seit Dezember 2018 existiert eine erste Verordnung, die den Umgang mit den nicht ionisierenden Strahlungen regelt. Ab dem Jahr 2021 dürfen nur noch Ärzte bestimmte Strahlungen durchführen. Diese müssen sich dafür qualifizieren. Ab 2022 brauchen Nicht- Mediziner einen Fachkundennachweis, um ihre Anwendungen weiter durchführen zu dürfen. Momentan laufen die Fortbildungen und Ausbildung für die Handhabung an den Geräten.
Doch wenn man sich vorstellt, dass vorher unautorisiertes Personal einfach die Anwendungen durchführen durfte, wird einem schon anders. Im Endeffekt konnte sich jeder ein Gerät kaufen, die Behandlung anbieten und loslegen. Es musste nur die Gebrauchsanweisung gelesen werden und schon konnte es losgehen. Irgendwie gruselig.
Zum Glück gibt es jetzt diese neuen Verordnungen, doch wo genau greifen sie? Welche Anwendungen gibt es noch, für die nun fachkundiges Personal benötigt wird? Und was sind die Konsequenzen, wenn sich die Praxen und Kosmetikstudios nicht daran halten?
Fragen über Fragen – wir haben die Antworten für eure Gesundheit und warnen euch vor zu viel unnötiger Bestrahlung!
Kein Meldesystem für kommerzielle Strahlung
Wenn all die oben genannten Vorschriften und Gesetzte durchführt wurden, sind die Verbraucher endlich geschützt. Zwar kann es natürlich toll sein, sein Baby eine halbe Stunde im Bauch zu beobachten oder keine Haare mehr auf dem Rücken zu haben, aber oft ist es eben auch schädlich.
Viele Bestrahlungen sind nämlich gar nicht harmlos, wie es die Anbieter solcher Behandlungen oftmals suggerieren. Vor allem sind sie nicht harmlos, wenn eine unkundige Person sie durchführt und überwacht. Hier können große Schäden beim Patienten entstehen.
So können im Fitnessstudio beispielsweise die Muskelstimulation mit Strom zu stark ausfallen, wenn kein geschultes Personal anwesend ist. Oft können die Geräte sogar selbst eingestellt werden, was gar nicht gut ist, denn viele Sportler übertreiben es gern. Zu viel Muskelstimulation ist aber schädlich und kann dem Trainierenden schaden.
Gleiches gilt auch bei elektromagnetischen Feldern, Lasern und Ultraschalle. Fallen sie zu intensiv aus, gelangt zu viel Energie in den Körper. Die bestrahlten Stellen werden warm, wodurch die Haut verletzt werden kann und das darunterliegende Gewebe ebenfalls starke Verletzungen davontragen kann.
Bei wie vielen Patienten das bisher passiert ist, weiß aber niemand. Die Behandlungen wurden schließlich nirgends erfasst und so weiß niemand, wann etwas passiert und in welchem Ausmaß. Es gibt kein Meldesystem, das die kommerziellen Bestrahlungen auffängt und über sie berichtet.
Man weiß nur, dass rund 18 Prozent der Patienten, die schon einmal eine kommerzielle Bestrahlung erlebt haben, bleibende Nebenwirkungen hatten. Narben und Pigmentflecken sind dabei keine Seltenheit.
Die Patienten sind gewarnt
Damit es so nicht weitergeht, werden einige Lasergeräte erst einmal verboten. Tätowierer, Heilpraktiker und Kosmetiker nutzen sie für Anwendungen, die nicht autorisiert waren und das ohne Fachpersonal. So wurden beispielsweise Tattoos und Altersflecken nicht fachgerecht entfernt, wodurch starke Schmerzen entstehen können.
Gleiches gilt für die Behandlung von Couperose. Zwar konnten die Betroffenen dieser Krankheit überall einen schnellen Termin bekommen und auch schnell in die Behandlung starten, aber es gab viele schädliche Anwendungen. Lieber wartet ihr auf eine Arzt, der weiß, was er tut, als schnell zu einem Laien zu gehen. Nur wer weiß, wie Licht auf die Haut wirkt, der kann auch Schäden vermeiden.
Vor allem bei der Entfernung von Haaren gibt es große Gefahren. Wer nämlich Leberflecken einfach umgeht und keine Ahnung davon hat, kann Hautkrebs begünstigen. Gleiches auch für Laserbehandlungen bei Pigmentflecken. Wenn bei einem Pigmentfleck ein Melanom zugegen war und entfernt wird, ist der Hautkrebs nicht mehr sichtbar und wird nicht erkannt.
Das kann schwerwiegende Konsequenzen für den Patienten haben, denn er weiß nicht, dass er Krebs hat und lässt sich nicht behandeln. Der Krebs bildet Tochtergeschwülste und so stirbt er nach und nach daran, ohne dass die Ärzte wissen, wo es herkommt.
Aber auch die Lipolyse ist nicht immer hilfreich. Bei ihr werden mit hochfrequenten elektromagnetischen Wellen, Laser und Ultraschall unbeliebte Fettpolster im Körper aufgelöst. Alles drei auf einmal wird in keinem Meldesystem verzeichnet. Bei ständiger Anwendung kann auch das schädlich sein.
Doch warum kommen nun so viele Laien an die aufwendigen Geräte? Ganz einfach: Sie können einfach auf dem Markt gekauft werden, weil sie keinen Regeln unterliegen. Wer will, kann sie sich sogar für Zuhause kaufen und sie im Wohnzimmer anwenden – eine wirklich erschreckende Nachricht.
Bisher durften nur von Spezialisten mit Magnetfeldern, Lasern und elektrischen Strömen gearbeitet werden, doch heute scheint es einen Freifahrtschein zu geben. Früher wurden diese Therapien auch nur eingesetzt, um Schlaganfälle und starke Depressionen zu verbessern, heute finden sie hauptsächlich zur Belustigung (Ultraschall vom Baby) oder zur Verschönerung (Fettschmelzen, Haarentfernung, Pigmentflecken- Entfernung etc.) statt.
In den USA warben sogar Ärzte damit, die Hirnleistung von gesunden Patienten zu steigern. Die ersten Geräte dafür waren schon auf dem deutschen Markt zu finden. Niemand hatte mehr eine Kontrolle darüber, in welche Richtung der Trend geht und wie viel kommerzielle Bestrahlung stattfinden würde.
Gut, dass es jetzt Regelungen zur Benutzung gibt. Ab 2021 gibt es besonders strikte Reglungen zum Ultraschall. Nicht medizinisch nötige Anwendungen sollen komplett verboten werden. Derzeit können werdende Eltern das Baby für längere Zeit im Bauch beobachten, wenn sie nur dafür zahlen. Dieses Vorgehen soll komplett vom Markt verschwinden. Falls es ein Arzt doch anbietet, wird es als Ordnungswidrigkeit gehandhabt und unter Strafe gestellt.
Jetzt soll aber nicht der Eindruck entstehen, dass ein Ultraschall grundsätzlich schädlich fürs Kind ist. Das ist nämlich nicht der Fall. Es soll nur gewährleistet werden, dass das Gewebe nicht zu stark erwärmt wird und Mutter und Kind nicht zu Schaden kommen. Die Vorsorgeuntersuchungen sollten trotzdem wahrgenommen werden.
Generell ist eine Bewachung der kommerziellen Bestrahlung eine gute Idee. So hat jeder Arzt genau die Kontrolle darüber, wie oft ein Patient bestrahlt wird und zu welchem Zweck. So können unnötige Maßnahmen gestoppt werden. Außerdem bekommt so jeder eine Kontrolle darüber, ob fachkundiges Personal die Anwendung übernimmt und kein Laie Hand anlegen darf.
Welche Anwendungen ändern sich in den nächsten Jahren?
Das sogenannte Babykino, bei dem werdende Eltern über längere Zeit hinweg ihr Baby im Bauch ansehen können, fällt ab 2021 weg. Nur zum Betrachten werden Ultraschalluntersuchungen nicht mehr zulässig sein, weil der Fötus dadurch erhitzt werden könnte und schaden nimmt.
Auch die weit verbreitete Muskelstimulation in Fitnessstudios wird bald nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden. Mithilfe von Elektroden wird Strom durch die Muskelgruppen geleitet, damit das Krafttraining intensiver ausfällt und Muskeln schneller wachsen. Wer übertreibt, richtet großen Schaden an und kann die Nieren schädigen.
Gleiches gilt für Magnetfelder, die bei Heilpraktikern zum Einsatz kommen. Sie sollen Wunden und Knochenbrüche schneller verheilen lassen, gegen Müdigkeit und Schmerzen helfen. Doch es gibt keinen Wirkungsnachweis. Bald sollen nur noch Ärzte nach eingehenden Gesprächen solche Therapien anordnen dürfen.
Auch für Laser- Bestrahlung gibt es ab 2022 eine Qualifikation. So können nicht mehr in Kosmetikstudios Haare entfernt, Pigmentflecken oder Tätowierungen entfernt werden. Nur noch Ärzten stehen diese Behandlungen zu. Anwendungen mit hoch intensivem Ultraschall zur Hautstraffungen werden zudem ganz verboten.
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