Grundsätzlich haben Patienten das Recht in Deutschland, das Krankenhaus und den Arzt frei zu wählen und nach Belieben zu wechseln. Zudem kann sich der Patient gerne eine ärztliche Zweitmeinung einholen, zumindest steht es so in der „Charta der Patientenrechte“ von 2003. Doch wie sieht das in der Realität aus? Wird der behandelnde Arzt sauer, wenn man sich eine zweite Meinung bei einem anderen Arzt holt? Und wer muss diese Zweitmeinung eigentlich bezahlen? Kommen die Krankenkassen dafür auf oder muss man selbst ins eigene Portemonnaie greifen, um mehr Informationen zu bekommen? Diese und weitere Antworten haben wir für euch, damit ihr alles über die Zweitmeinung beim Arzt wisst.
Nicht im Internet beraten lassen
Eine Zweitmeinung ist weitgehend gewünscht, vor allem, wenn es sich um größere Eingriffe dreht. Weder die Krankenkassen noch die Ärzte haben nämlich ein Interesse daran, dass sich der Patient im Internet informiert und dann das glaubt, was dort geschrieben steht. Nicht fundierte Meinungen kursieren zuhauf in Internetforen und oftmals gehen die Meinungen weit auseinander. Der denkbar schlechteste Ort sich also über die Vor- und Nachteile einer OP, zu den verschiedenen Behandlungsmethoden oder auch zu Alternativen in der Behandlung zu informieren ist im Internet. Wer sich eine zweite Meinung einholen will, sollte zum Arzt gehen und sich nicht von Menschen ohne Ahnung im Internet beraten lassen.
Doppeluntersuchungen vermeiden
Besser ist es, dem behandelnden Arzt mitzuteilen, dass man sich noch eine zweite Meinung einholen möchte. Fachärzte könne in der Regel nicht zu Kollegen im gleichen Fachgebiet überweisen. Also müsst ihr euch eine Überweisung beim Hausarzt holen. Dies gilt für privat Versicherte genauso wie für gesetzlich Versicherte. Kosten entstehen dabei für den Patienten keine, denn die Krankenkasse zahlt. Dennoch solltet ihr einige Unterlagen mit zu dem Zweitmeinungs- Arzt nehmen. So solltet ihr vom ersten Arzt Röntgenaufnahmen, Blutwerte, Arztberichte und Untersuchungsergebnisse ausgehändigt bekommen, damit keine Doppeluntersuchungen stattfinden müssen. Der erste Arzt kann hierbei auch eine kleine Aufwandsentschädigung nehmen. Das ist völlig legitim. Für den ersten Arzt sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Unterlagen dem Fachkollegen zur Verfügung zu stellen. Originalunterlagen werden oftmals nicht herausgegeben, da sie abgelegt werden müssen, aber Kopien können erstellt werden. Manchmal kann es auch sein, dass Röntgenaufnahmen nur geliehen werden und man sie später wieder abgeben muss.
Einfach einen normalen Termin vereinbaren
Wichtig ist es aber, eine kompetente Zweitberatung zu bekommen. Wer eine wirklich unabhängige Meinung haben möchte, meldet sich bei der UPD, er Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Sie hat 22 regionale Beratungsstellen und ein bundesweites Beratungstelefon. Auch die Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern mittlerweile ein Zweitmeinungsprogramm an. Bei Rücken– und Knieoperationen und auch bei Krebsbehandlungen ist dieses Programm Gang und Gebe. Wer aber niedriger gestellte Krankheiten hat, hat das Problem. Hier ist nicht wirklich geregelt, von wem die Kosten getragen werden und so bleiben sie meistens am Patienten hängen. Der Verbraucherschutz empfiehlt deswegen, dem zweiten Arzt ganz einfach nicht zu sagen, dass es sich beim Termin um eine Zweitmeinung handelt. Man sollte einfach einen ganz normalen Termin machen. So bleiben einem die Kosten erspart.
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